Gefahrstoffverzeichnis der Universität des Saarlandes
Die Universität ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein zentrales Gefahrstoffverzeichnis (Kataster) zu führen, da sie viele verschiedene Chemikalien und Gefahrstoffe in großer Menge verwendet und handhabt.
Die gesetzlichen Vorgaben sind in § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgelegt. Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ konkretisiert diese Anforderungen.
Das Verzeichnis hat mindestens die nachstehenden Angaben zu enthalten und ist von den Anwendern fortlaufend aktuell zu halten:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs,
- Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,
- Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,
- Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.
Zur Umsetzung von Punkt 4 ist es erforderlich, dass alle betroffenen Arbeitsbereiche (Fachrichtungen, Einrichtungen) entsprechend der Organisationsstruktur der UdS ein Gefahrstoffverzeichnis führen und regelmäßig aktualisieren. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe wurde ein EDV-gestütztes Gefahrstoffverzeichnis entwickelt und in das Webshop-Portal integriert. So werden katasterrelevante Stoffe nach deren Auslieferung automatisch in das Kataster übertragen.
Überblick über die Funktionalitäten des Gefahrstoffverzeichnisses:
- Automatische Fortschreibung bei Einkäufen über den Webshop
- Nutzer können das Verzeichnis händisch pflegen oder eine automatische Abschreibung wählen;
- Manuelles anlegen von neuen Stoffen oder noch nicht erfassten Altbeständen;
- Umlagerung von Gefahrstoffen in andere Räume oder Gebäude;
- Exportfunktion, PDF, Excel, CSV oder Zwischenablage;
- Export-Funktion für Feuerwehrlisten;
Die Funktionsdokumentation für Anwender und Administratoren finden Sie auf den nächsten Seiten.
- Dokumentation Gefahrstoffverzeichnis - Anwendersicht
- Dokumentation Gefahrstoffverzeichnis - Administratoren / Bertiebsärtzlicher Dienst / Feuerwehr
Bei Fragen zum Gefahrstoffverzeichnis wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Arbeitsschutz.